Energiestadt

Willkommen auf der Website der Gemeinde Pratteln



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Zum Inhalt der Seite | zur Hauptnavigaton | Toolbar/Disclaimer | Den Inhalt der Website durchsuchen |

Hinweise zur Sprungnavigation


Über folgende Tastenkominationen im gelangen Sie zu den Hauptrubriken oder haben folgende Optionen:
Liste mit den Tastaturkürzeln
zurück zur Startseite
Suchbegriff
PDF Druck Version
Home | 
   





 


Inhalt der Seite


Aufgehobener Erlass

Vollzugsverordnung zum Reglement betreffend die Führung in besonderen und aus-serordentlichen Lagen

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2009 das neue Bevölkerungsschutzreglement (Ord. Nr. 01.06) beschlossen. Dieses tritt am 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig wird das Reglement betreffend die Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen vom 23. Oktober 2000 aufgehoben. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 2. Februar 2010 die Aufhebung der Vollzugsverordnung zum Reglement betreffend die Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen vom 27. Februar 2001 (Ord. Nr. 01.06.01) beschlossen. Diese Aufhebung tritt am 1. März 2010 in Kraft.
 
Dieser Beschluss wird hiermit publiziert.
 
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Aufhebung kann innert zehn Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, erhoben werden.
 
Pratteln, 5. März 2010

St. Brauchli, Gemeindeverwalter

Dokument 100127_Aufhebungserlass__2_.pdf (pdf, 54.5 kB)


Datum der Neuigkeit 4. März 2010
  zur Übersicht


Zum Seitenanfang