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Aufgehobener Erlass
Vollzugsverordnung zum Reglement betreffend die Führung in besonderen und aus-serordentlichen Lagen
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2009 das neue Bevölkerungsschutzreglement (Ord. Nr. 01.06) beschlossen. Dieses tritt am 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig wird das Reglement betreffend die Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen vom 23. Oktober 2000 aufgehoben. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 2. Februar 2010 die Aufhebung der Vollzugsverordnung zum Reglement betreffend die Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen vom 27. Februar 2001 (Ord. Nr. 01.06.01) beschlossen. Diese Aufhebung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Dieser Beschluss wird hiermit publiziert. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Aufhebung kann innert zehn Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, erhoben werden. Pratteln, 5. März 2010 St. Brauchli, Gemeindeverwalter
Dokument 100127_Aufhebungserlass__2_.pdf (pdf, 54.5 kB)
Datum der Neuigkeit 4. März 2010
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