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Erbschaftsamt

Mit der Abwicklung eines Nachlasses sind normalerweise die Erbengemeinschaft sowie das Erbschaftsamt beschäftigt. Mit dem Tod des Erblassers bzw. der Erblasserin bilden die Erben von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft, auf welche alle Nachlassgegenstände(Aktiven) sowie Schulden (Passiven) der verstorbenen Person im Zeitpunkt des Todes übergehen.

Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Erbschaftsamt


erbschaftsamt@bl.ch

Kontakt

Erbschaftsamt
Domplatz 9
4144 Arlesheim

Tel. 061 552 45 70