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14.12.2019 05:49:55
Kindes- und ErwachsenenschutzKindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.
Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beschliesst die Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Gemeinden Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Liestal, Pratteln, Ramlinsburg und Seltisberg haben sich vertraglich zum KESB-Kreis Liestal zusammengeschlossen. Diese Behörde hat ihren Sitz in Pratteln.
Die Führung der Berufsbeistandschaften und die sozialarbeiterischen Abklärungen werden durch die Gemeinde wahrgenommen. Die für diese Aufgaben zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Lokalitäten in der Gemeindeverwaltung (Soziale Dienste). Kontakt Gemeinde Pratteln Gesundheit/Soziales Schlosstrasse 34 4133 Pratteln Tel. 061 825 26 11 Öffnungszeiten Montag: 9.00-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 09.00-12.00 / am Nachmittag geschlossen Freitag: 9.00-14.00 / durchgehend KESB Kreis Liestal Rührbergweg 7 4133 Pratteln Tel. 061 599 85 00 Fax 061 599 85 01 liestal@kesb-bl.ch www.kesb-bl.ch |