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| Urnenstandort | Gemeindeverwaltung (Eingang Burggartenstrasse) |
| Urnen Öffnungszeiten | Samstag 19.00 – 20.00 Uhr Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr |
| Hinweis | Die jeweiligen Resultate finden Sie unter www.baselland.ch und unter http://www.admin.ch. |
| Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten ?
Allgemeines Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Couvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag, d.h. bis Samstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Damit Ihre Stimme gültig ist, bitte das Zustellcouvert unbedingt rechtzeitig einsenden:
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft. Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches |
| Kontakt | gemeinde@pratteln.bl.ch |