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Urnenstandort Gemeindeverwaltung (Eingang Burggartenstrasse)
Urnen Öffnungszeiten Samstag
19.00 – 20.00 Uhr

Sonntag
10.00 – 12.00 Uhr
Hinweis Die jeweiligen Resultate finden Sie unter www.baselland.ch und unter
http://www.admin.ch.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten ?
  1. Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
  2. Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift „Stimm-/Wahlzettel“.
  3. Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
  4. Legen Sie den separaten Umschlag in das Zustellcouvert.
  5. Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Zustellcouvert platzieren, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
  6. Das Zustellcouvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben, in deren Briefkasten einwerfen oder bei einer Poststelle aufgeben. Das Zustellcouvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Allgemeines
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Couvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag, d.h. bis Samstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Damit Ihre Stimme gültig ist, bitte das Zustellcouvert unbedingt rechtzeitig einsenden:
  • per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
  • per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.



Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft.
Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Kontakt gemeinde@pratteln.bl.ch



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