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Geschäftsprüfungskommission

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 7 Mitgliedern.
  • Ihr werden die jährlichen Amtsberichte des Gemeinderates sowie der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Gemeinde zugewiesen, sofern deren Berichte nicht von anderen Behörden geprüft und genehmigt werden müssen.
  • Ihr obliegt die Prüfung der Berichte und die Überwachung der Geschäfte der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten. Sie kann von allen Behörden und Amtsstellen jederzeit Auskünfte einholen.
  • Die Geschäftsprüfungskommission erstattet dem Einwohnerrat jeweils innert 6 Monaten Bericht über ihre das abgeschlossene Amtsjahr betreffenden Feststellungen. Im letzten Amtsjahr einer Amtsperiode ist dieser Tätigkeitsbericht dem Einwohnerrat noch vor Legislaturschluss vorzulegen.
  • Bei schweren Pflichtverletzungen beantragt sie die Anhebung eines Disziplinarverfahrens.
  • Die Wahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums werden durch die Geschäftsprüfungskommission erwahrt.

Personen

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Zugehörige Objekte

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