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Kommission für Altersfragen

Aufgaben der Kommission für Altersfragen

  • Der Kommission für Altersfragen obliegen die Beobachtung der Entwicklung der Bedürfnisse im Altersbereich und die frühzeitige Wahrnehmung von Veränderungen. Zur Erreichung der Zielsetzungen des Altersleitbildes schlägt sie dem Gemeinderat geeignete Massnahmen vor. Erarbeitung und Sammlung von Grundlagen zu Veränderungen im Bereich Altersfragen
  • Stellungnahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Altersleitbildes und zu allen Sachgeschäften mit relevanten Auswirkungen auf Altersfragen
  • Ausarbeitung von Konzepten auf Anweisung des Gemeinderates
  • Erarbeiten eigener Vorschläge im Bereich Altersfragen und zur Förderung der Freiwilligenarbeit
  • Empfehlung geeigneter Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung im Altersbereich
  • Information des Gemeinderates im Bereich der Freiwilligenarbeit und Führung einer Liste mit freiwilligen Helfern für Projekteinsätze
  • Bei Bedarf Empfehlung zur Bildung nichtständiger beratender Kommissionen für besondere Aufgaben oder Empfehlung zur Auftragserteilung an Dritte


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