Mit dem neuen Bildungsgesetz haben die Schulräte die Aufgaben der Schulpflegen übernommen. Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen seiner Schule zuständig.
Die Aufgaben des Schulrates umfassen folgende Punkte:
- Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
 - Anstellungsbehörde der Schulleitung und Aufsicht der Schulleitung
 - Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
 - Genehmigung des Schulprogrammes, welches die Schulleitung erarbeitet und vorlegt
 - Aufsicht über die Umsetzung der Evaluationsergebnisse (die Schule unterzieht sich einer internen und externen Bewertung)
 - Festlegung der Anzahl «Joker-Tage»
 - Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
 - Verfügung von Schulausschlüssen von Schülerinnen und Schülern
 - Bussenverfügung
 - nach Voranmeldung Unterrichtsbesuche (nach Bedarf)
 
Kontakt
Kreisschulrat SekundarschuleSchlossstrasse 34
4133 Pratteln
Tel. 061 821 58 82
sarah.conte@sbl.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
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