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Sicherheitskommission

Die SIKO berät den Gemeinderat in allen den Bevölkerungsschutz und die öffentliche Sicherheit betreffenden Fragen. Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

a: In allen Bereichen:

  • Beratung des Budgetentwurfs und der Rechnung des GFS, der Feuerwehr, der Zivilschutzkompanie und der Gemeindepolizei zuhanden des Gemeinderats;
  • Evaluierung und Wahlvorschlag der Mitglieder des GFS zuhanden des Gemeinderats.

b: Im Bereich Feuerwehr zusätzlich zu Buchstaben a:

  • Beratung von Wahlvorschlägen des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertretung zuhanden des Gemeinderats;
  • Ernennung von Feldweibel, Fourier, Unteroffizieren und Offizieren auf Vorschlag des Offizier-Rapportes;
  • Vorschlag der Höhe des Sollbestandes zuhanden des Gemeinderats;
  • Anträge bei Straffällen zuhanden des Gemeinderats;
  • Genehmigung des jährlichen Übungsplanes;
  • Genehmigung der Pflichtenhefte zuhanden des Gemeinderats;
  • Bewilligung von Gesuchen um Verlängerung, Dispensation oder vorzeitiger Entlassung von der persönlichen Dienstpflicht;
  • Anträge auf zwingende Einteilung oder Ausschluss von der persönlichen Feuerwehrdienstleistung zuhanden des Gemeinderates.

c. Im Bereich Zivilschutz zusätzlich zu Buchstaben a:

  • Beratung von Wahlvorschlägen zur Ernennung des Zivilschutzkommandanten und dessen Stellvertreters zuhanden des Gemeinderats;
  • Ernennung von Feldweibel, Fourier, Unteroffizieren und Offizieren auf Vorschlag des Offizier-Rapportes;
  • Anträge bei Straffällen zuhanden des Gemeinderats;
  • Genehmigung des jährlichen Übungsplanes;
  • Genehmigung der Pflichtenhefte zuhanden des Gemeinderats.

Der Gemeinderat kann der Sicherheitskommission weitere Aufgaben übertragen.

 

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