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Änderung Geschäftsreglement des Einwohnerrates - 1. Lesung

Nummer
2471
Geschäftsart
Reglement
Status
Beschlossen
Datum
31. Januar 2007
Beschreibung
Ergänzung von Ziff. 3.3.2.2 aufgrund der Änderung von § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte

Am 23. März 2006 hat der Landrat eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rech-te beschlossen. Dabei hat er u.a. in § 15 die Erwahrungen neu geregelt. Bisher wurden diese Wahlen durch den Regierungsrat erwahrt. Neu werden die Wahlen der Gemeinderäte und der Gemeindepräsidenten durch den Einwohnerrat bzw. die Geschäftprüfungskommission erwahrt.
Die Erwahrung d.h. die Gültigkeitserklärung des Wahlergebnisses ist ein rein formeller Akt, bei welchem die Erwahrungsbehörde feststellt, dass keine Beschwerden gegen das Wahler-gebnis eingegangen sind und dass das Wahlbüro das Ergebnis rechnerisch korrekt ermittelt hat.
Die Ergänzung von Ziff. 3.2.2.2 um die Ziff. 3.2.2.6 wurde mit dem Präsidenten der GPK be-sprochen. Die GPK und das Büro des Einwohnerrates empfehlen, das Geschäftsreglement unter der Ziff. 3.3.2.2 Geschäftsprüfungskommission mit dem neuen Passus zu ergänzen.

Zugehörige Objekte

Name
2471_Antrag_Buro_nderung_ER_Reglement.pdf Download 0 2471_Antrag_Buro_nderung_ER_Reglement.pdf
2471_nderungstext_Geschaftsreglement_ER.pdf Download 1 2471_nderungstext_Geschaftsreglement_ER.pdf
Datum Sitzung