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Einwohnerrat

Der Einwohnerrat zählt 40 Mitglieder und ist die oberste gesetzgebende und kontrollierende Behörde der Einwohnergemeinde. Er regelt Organisation und Form seiner Beratungen in einem Geschäftsreglement.

Der Einwohnerrat hat alle Aufgaben und Befugnisse, die nicht durch Vorschriften von Bund und Kanton oder durch die Gemeindeordnung den Stimmberechtigten vorbehalten oder anderen Behörden übertragen sind.

Eine Namensliste der Einwohnerrätinnen/Einwohnerräte finden Sie unter Behörden   

Die Traktandenlisten, Beschlussprotokolle und Votenprotokolle der Sitzungen findet man unter den entsprechenden Sitzungsdaten.

Sitzordnung

 

Plattform für alle Tonprotokolle

 

Die Tonprotokolle zu jeder Sitzung können auf einer einer Plattform abgehört werden. Bestimmte Themen oder einzelne Sprecher finden Sie über Suchbegriffe.  
Plattform für alle Tonprotokolle