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Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZP)

Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den verantwortlichen Personen der Gemeinde und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege erfolgt im Kindergarten oder im 1. Schuljahr. Ein späterer Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich. Die Beitrittserklärung erhalten Sie bei der Kindergärtnerin bzw. der Lehrerin/dem Lehrer oder bei der Gemeindeverwaltung. Die Kinder- und Jugendzahnpflege ist jeweils morgens telefonisch erreichbar (Tel. 061 825 22 19).

Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch andere Leistungen erbracht werden. Diese sind jedoch nicht subventioniert und werden von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.

Zugehörige Objekte

Name
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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
6.1.1 Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 21. November 2011