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Datensperre / Datenschutz

Datensperre

Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben. Formular

Datenschutz

"Seit dem 1. Januar 2009 regelt das Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111), welche Daten über Einwohnerinnen und Einwohner die Gemeindeverwaltung an Private bekanntgeben darf. Formular

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