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AN Barrierefreiheit

Durchführung einer Veranstaltung im Wald

Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:

  • Alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Flora und Fauna
  • Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
  • Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
  • Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen


Gesuche sind beim Amt für Wald beider Basel einzureichen.

 

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