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AN Barrierefreiheit

Steuern Fristerstreckung

Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht jeweils bis zum 31. März, bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal, einreichen und NICHT bei der Gemeindeverwaltung.

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, stellen Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
2.3.1 Steuerreglement 23. März 2023
2.3.1.1 Steuerverordnung 18. August 2009