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AN Barrierefreiheit

Arbeitsamt

Melden Sie sich frühestens ab Kenntnis der Kündigung spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim RAV Pratteln und bringen Sie einen amtlichen Ausweis sowie den Versichertenausweis(AHV-Ausweis) mit. Dort erhalten Sie das Antragsformular für die Arbeitslosenentschädigung und weitere relevante Unterlagen.

Erfolgt Ihre Anmeldung beim RAV nicht innert eines Arbeitstages, besteht frühestens am Meldedatum beim RAV Anspruch auf Entschädigung.

Kontakt

RAV Pratteln, Tel. 061 552 05 00, www.kiga.bl.ch