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AN Barrierefreiheit

Abstimmungen, Wahlen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Falls Sie Ihren Stimmausweis verloren haben, können Sie bis am Mittwoch, 18.00 Uhr vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung, Schlossstrasse 34, ein Duplikat verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises an den Schaltern der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

VoteInfo: Eine vom Bund mitentwickelte App bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. 
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten ?
  • Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
  • Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im Stimmkuvert.
  • Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
  • Legen Sie den separaten Umschlag in das Antwortkuvert.
  • Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Antwortkuvert platzieren, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
  • Das Antwortkuvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben, in deren Briefkasten einwerfen oder bei einer Poststelle aufgeben. Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Urnenöffnungszeiten

Am Abstimmungs-Samstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
Am Abstimmungs-Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
 

Allgemeines

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Antwortkuvert muss bis 10 Uhr des Abstimmungssonntags in der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Damit Ihre Stimme gültig ist, bitte das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig einsenden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
- per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
 
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft.
Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches
 

Zugehörige Objekte

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Stab 061 825 21 11
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