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AN Barrierefreiheit

Anmeldung als Aufenthalter/in

Als Wochenaufenthalter haben Sie Ihren festen Wohnsitz ausserhalb von Pratteln. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Pratteln einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung und Sie sind verpflichtet, einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückzukehren.

Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Sie ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen. Dazu erhalten Sie an den Schaltern der Einwohnerdienste ein Schreiben und einen Fragebogen. Diese können Sie dann zusammen mit dem Heimatausweis Ihrer Wohngemeinde, einer Kopie des Mietvertrages und den im Brief verlangten Dokumenten an die Einwohnerdienste senden.  Den Fragebogen finden Sie hier angehängt und können Sie auch schon im Vorfeld ausfüllen. 

Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben.

Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns einen Entscheid über die Annahme oder Ablehnung des Gesuchs um Nebenwohnsitz in der Gemeinde Pratteln. Bei einem negativen Entscheid werden Sie nochmals Gelegenheit erhalten, sich innert 14 Tagen mit festem Wohnsitz in Pratteln anzumelden.

Zugehörige Objekte

Name
Befragungsbogen zum Aufenthalt Download 0 Befragungsbogen zum Aufenthalt
Nummer Name Inkrafttreten
2.4.1 Gebührenverordnung 1. Dezember 2022