Freiwillige Trennung
Bitte teilen Sie uns eine freiwillige Trennung von Ihrem/Ihrer Ehepartner/in mit. Die Einwohnerdienste benötigen das Trennungsdatum und die Adresse des ausziehenden Partners.
Gerichtliche Trennung
Falls die Trennung gerichtlich verfügt wird, bitten wir Sie den Einwohnerdiensten eine Kopie des Gerichtsurteils und die genauen Adressen mitzuteilen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Dienste und Sicherheit | 061 825 21 11 | sicherheit@pratteln.ch |