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AN Barrierefreiheit

Anzeigen

Bei der Gemeindepolizei können Sie Verstösse und Übertretungen von Gemeindereglementen zur Anzeige bringen. Die Personen, welche die Übertretung begangen haben, müssen Ihnen jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen namentlich bekannt oder zumindest einfach zu eruieren sein. Eine Anzeige bei der Gemeindepolizei gegen "unbekannt" ist nicht möglich.

Straftaten, welche im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt sind, müssen bei einem Posten der Polizei Basel-Landschaft zur Anzeige gebracht werden.

www.suisse-epolice.ch - Online-Polizeiposten
Online-Anzeigen über „Suisse ePolice“ sind möglich, wenn die Täterschaft unbekannt ist, keine Spuren am Tatort vorhanden sind (Ausnahme Sachbeschädigung) und entweder der Ereignisort oder der Wohnort des Anzeigeerstatters im Kanton Basel-Landschaft oder in einem der angeschlossenen Kantone (Bern, Fribourg, Neuchâtel, Schaffhausen, St. Gallen, Zug und Zürich, Solothurn) liegt.

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