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Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Gegen verkehrspolizeiliche Anordnungen kann gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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