Kopfzeile

AN Barrierefreiheit

Leumundszeugnis

Im Kanton Basel-Landschaft werden keine sogenannten Leumundszeugnisse ausgestellt; mit der Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 2003 wurde die gesetzliche Grundlage dafür gestrichen. Sie benötigen aber dennoch ein "Leumundszeugnis"? Anstelle des Leumundszeugnisses stellen wir Ihnen eine Wohnsitzbescheinigung aus. Diese, ergänzt mit einem Strafregisterauszug, ersetzt das nicht mehr existierende Leumundszeugnis.
Den Strafregisterauszug bestellen Sie bitte direkt beim Eidgenössischen Strafregister, Bern. Bei Poststellen erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt