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Kosten und Gebühren

Die Kosten infolge eines Todesfalls sind unterschiedlich. Sie richten sich stark nach der Gestaltung und dem Aufwand für die Bestattung, die Trauerfeier und das Grab.

Hatte die verstorbene Person ihren Wohnsitz zuletzt in Pratteln, übernimmt die Gemeinde folgende Leistungen für die Bestattung oder Beisetzung:

  • die Aufbahrung des Leichnams im Aufbahrungsraum Friedhof Blözen
  • die Benützung der Abdankungskapelle oder des Verwandtenzimmers
  • die Bestattung/Beisetzung auf dem Friedhof Blözen
  • die Beisetzung im «Gemeinschaftsgrab ohne Beschriftung» bis 90 Tage nach Sterbedatum
  • die Schliessplatte (ohne Gravur) für das Urnennischengrab
  • die provisorische Beschriftung der Grabstätte


 

Zugehörige Objekte