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Natürliche Personen

Als Gemeindesteuer werden 60.0% der Staatssteuer erhoben.

Der Feuerwehrpflichtersatz (21 bis 40-jährige) beträgt 10% der Gemeindesteuer, Minimalbetrag CHF 60.-.

Juristische Personen

Die Ertragssteuer beträgt 4.95%.

Die Kapitalsteuer beträgt 2.75 ‰.


Kirchen

Evangelisch-reformierte Kirche: Der Steuerbetrag wird vom steuerbaren Einkommen mit 0.58% und vom steuerbaren Vermögen mit 0.058% berechnet. Abzug pro Kind: CHF 75.00
Römisch-katholische Kirche: Der Steuerbetrag wird mit 7.0% von der Staatssteuer berechnet.
Christkatholische Kirche: Der Steuerbetrag wird vom steuerbaren Einkommen mit 0.7% und vom steuerbaren Vermögen mit 0.10% berechnet. Abzug pro Kind: CHF 60.00

Gemeinde 2008 2009 2010 2011 2012
Einwohnergemeinde 63.8% 63.8% 62.8% 62.8% 60.0%
Total ohne Kirchen 63.8% 63.8% 62.8% 62.8% 60%
Kantonssteuer 100% 100% 100% 100% 100%
Gesamttotal ohne Kirchen 163.8% 163.8% 162.8% 162.8% 160%


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