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Gemeindearbeitsamt Das Gemeindearbeitsamt erbringt die im Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVIG) verankerten Dienstleistungen. Wir nehmen die persönlichen Anmeldungen der in der Gemeinde wohnenden Stellensuchenden zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung entgegen und leiten diese schnellstmöglich an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV weiter. Dieses wird sich nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen und die notwendigen Massnahmen einleiten. Haben Sie die Arbeitsstelle verloren oder sind Sie unmittelbar davon bedroht? Melden Sie sich unverzüglich und persönlich beim Gemeindearbeitsamt an, damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zum Ausfüllen aushändigen können. Öffnungszeiten: Mo: 08.30 bis 11.45 Uhr / 14.00 bis 16.45 Uhr Di: 08.30 bis 11.45 Uhr / geschlossen Mi: 08.30 bis 11.45 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr Do: 08.30 bis 11.45 Uhr / 14.00 bis 16.45 Uhr Fr: 08.30 bis 14.00 Uhr / geschlossen Termine nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. http://www.rav.ch/
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