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Videoüberwachung in der Gemeinde Pratteln


Die Videoüberwachung bezweckt die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen sowie den Schutz von Objekten vor Brand oder Vandalismus.

Gemäss § 2 Abs. 3 des Reglements über die Videoüberwachung führt der Gemeinderat eine Liste der Videoüberwachungsin-stallationen und stellt sicher, dass diese Liste der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Folgende Standorte werden videoüberwacht:

Schulhäuser:
• Erlimatt, Münchacker, Längi, Grossmatt, Burggarten und Aegelmatt
• Fröschmatt (Ausnahme permanent)

Öffentliche Plätze:
• Tramendstation, Schmittiplatz, Spielplatz Kindergarten alte Schule, Kindergarten Gehrenacker, KUSPO, Bahnhof SBB, Jörinpark (Süd-Zugang), Spielschiff und Hagenbächli

Sammelstellen:
• Rankacker, Coop, Gehrenacker, Werkhof, Migros, Lidl und Längi

Es ist nicht geplant, alle Standorte dauernd zu überwachen (Ausnahme Schulhaus Fröschmatt). Vielmehr sollen abwechslungsweise und zeitlich beschränkt dort Kameras aufgestellt werden, wo es aufgrund aktueller Probleme nötig und geeignet erscheint.

Bild
 
07.06ReglementberdieVideoberwachung.pdf (65.4 kB)


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