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AN Barrierefreiheit

In Pratteln umziehen

Ziehen Sie um, müssen Sie uns Ihren Umzug melden. 

Digitale Abwicklung des Umzugs

Sind Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht? Haben Sie eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit und einen Ausweis B, C, Ci oder L? Dann können Sie Ihren Umzug online abwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss

Rechtliches

Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Ummeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist ummelden, werden wir Ihre Ummeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Ummeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.