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AN Barrierefreiheit

Von Pratteln wegziehen

Sie haben sich entschieden, Pratteln zu verlassen? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Wir bitten Sie, Ihren Wegzug digital abzuwickeln. 

Digitale Abwicklung Ihres Wegzugs

Sind Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht? Haben Sie eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit und einen Ausweis B, C, Ci oder L? Dann Sie die Möglichkeit, Ihren Wegzug online abzuwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss.

Rechtliches

Gemäss § 5 Abs. 1 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) müssen Sie die Abmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist abmelden, werden wir Ihre Abmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.— verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Abmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.