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Personalkommission

Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission:

  • Mitwirkung bei der Interessenvertretung des Personals gegenüber dem Gemein­derat.
  • Beisitz bei Austrittsgesprächen falls dies durch die austretende Mitarbeiterin/den austretenden Mitarbeiter gewünscht wird.
  • Einrichtung und Betreuung des Vorschlagswesens für organisatorische, techni­sche und wirtschaftliche Verbesserungen im Betrieb. Sie unterbreitet die Vor­schläge zur Beschlussfassung und Umsetzung der Geschäftsleitung.
  • Mitspracherecht bei weitreichenden Fragen der Arbeits- und Betriebsorganisation sowie der Einrichtung von Arbeitsräumen und -plätzen.
  • Vermittlung bei Arbeitskonflikten, bei denen die/der Betroffene (die Betroffenen) nicht an die Abteilungsleitung, die Geschäftsleitung oder die Gemeindeverwalte­rin/den Gemeindeverwalter gelangen will (wollen), und nicht die Interessenvertre­tung durch den jeweiligen Verband in Anspruch nimmt.
  • Vertretung der Interessen des Personals bei Vernehmlassungen zu kantonalen oder kommunalen Reglementen, Verordnungen und allgemein gültigen Weisun­gen, die die Interessen und Rechte des Personals tangieren.

Personen

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