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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.

Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beschliesst die Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Gemeinden Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Liestal, Pratteln, Ramlinsburg und Seltisberg haben sich vertraglich zum KESB-Kreis Liestal zusammengeschlossen. Diese Behörde hat ihren Sitz in Pratteln. Die Führung der Berufsbeistandschaften und die sozialarbeiterischen Abklärungen werden durch die Gemeinde wahrgenommen.

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 09.00-12.00 / am Nachmittag geschlossen
Freitag: 9.00-14.00 / durchgehend

KESB Kreis Liestal

Rührbergweg 7
4133 Pratteln
Tel. 061 599 85 00
Fax 061 599 85 01
liestal@kesb-bl.ch
www.kesb-bl.ch

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