Aufgrund der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) und deren Verordnung betreffend Wahlen und Abstimmungen, kann das Antwortkuvert neu bis 10 Uhr des Abstimmungssonntags im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Selbstverständlich können Sie weiterhin zu folgenden Öffnungszeiten persönlich abstimmen:
Samstag: 19.00 – 20.00 Uhr
Sonntag: 10.00 – 12.00 Uhr
Ebenfalls neu erhalten Sie mit den Stimmunterlagen ein Stimmkuvert, das für die Einlage der Stimmzettel vorgesehen ist. Damit können Sie Ihr Stimmgeheimnis wahren.
Vergessen Sie nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Gemeindeverwaltung