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Friedhof Blözen: Einladung zur öffentlichen Mitwirkung

30. August 2024
Der Friedhof Blözen verfügt zurzeit über keine Friedhofsbaulinien, damit muss für Bauten gemäss dem Raumplanungs- und Baugesetz §95 Abs. 1 lit. g ein Abstand von 20 m zum Friedhof eingehalten werden. Die Gemeinde will mit der Festlegung einer Friedhofsbaulinie eine klare rechtliche Situation schaffen. Problematisch ist zurzeit, dass der einzuhaltende Abstand von 20 m die angrenzenden Parzellen erheblich einschränkt, resp. diese nicht mehr bebaubar sind. Die Gemeinde prüft daher die Legung einer Friedhofsbaulinie im Westen des Friedhofs Blözen, um eine angemessene Bebaubarkeit der Bauzone zu gewährleisten und gleichzeitig die Bedürfnisse der Friedhofsbesucher zu berücksichtigen.

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt von Freitag, 30. August bis Montag, 16. September 2024 folgender Entwurf öffentlich auf:

  • Baulinienplan Friedhof Blözen
  • Zonenplan Siedlung Mutation Friedhof Blözen
  • Planungsbericht

Innerhalb der Frist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Vorschläge eingereicht werden, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

  • per Post an: Gemeinde Pratteln, Abt. BVU, Gartenstrasse 13, 4133 Pratteln
  • per Mail an bau@pratteln.ch

Die Unterlagen können während den Schalterstunden auf der Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt, Gartenstrasse 13, eingesehen werden.

 

Baulinienplan

Zugehörige Objekte

Name
Friedhofsbaulinie_Baulinienplan (PDF, 191.78 kB) Download 0 Friedhofsbaulinie_Baulinienplan
Friedhofsbaulinie_Mutation Zonenplan Siedlung (PDF, 274.49 kB) Download 1 Friedhofsbaulinie_Mutation Zonenplan Siedlung
Friedhofsbaulinie_Planungsbericht (PDF, 2.5 MB) Download 2 Friedhofsbaulinie_Planungsbericht