Kopfzeile

AN Barrierefreiheit

Ab 1. September gilt schweizweit ein Verbot für invasive Neophyten

30. August 2024
Ab dem 1. September tritt ein schweizweites Verbot von mehreren invasiven Neophyten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dafür hat der Bundesrat eine Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung beschlossen. Sie soll verhindern, dass weitere invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort stark ausbreiten. Verboten werden der Import, der Verkauf oder das Verschenken von invasiven Neophyten. Pflanzen, welche sich bereits in Gärten befinden, sind von diesem Verbot ausgenommen. Dieses Verbot betrifft unter anderem auch die in Pratteln vorkommende Neophyten, wie der Sommerflieder, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum.

Die Gemeinde Pratteln bekämpft schon sehr lange Neophyten auf Gemeindegebiet. Während für Naturschutzgebiete und naturnahe Flächen an Fliessgewässern die Null-Toleranz gilt, wird in Industriegebieten primär darauf geachtet wird, dass sich Neophyten nicht auf Nebenflächen ausbreiten. Dass Neophyten im gesamten Gemeindegebiet erfolgreich eliminiert werden können, ist illusorisch. Aber mit einer guten Koordination zwischen Gemeinde, Liegenschaftsverwaltungen und Privatpersonen gelingt es, die Neophytenbestände unter Kontrolle zu halten.

Die Firma Solidago unterstützt den Werkhof bei der Kontrolle und Bekämpfung der bekannten Standorte, welche jeweils per InvasivApp erfasst werden. Auch der Natur- und Vogelschutzverein hilft mit, Neophyten auf Gemeindegebiet zu bekämpfen.

Leider ist in vielen Gärten noch immer der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) weit verbreitet. Entsorgen Sie Ihren Kirschlorbeer und pflanzen Sie stattdessen den echten Lorbeer (Laurus nobilis). Es handelt sich um eine immergrüne Pflanze mit aromatischen Blättern. Sollten Sie ihren Kirschlorbeer nicht entsorgen können oder wollen, dann bitten wir Sie, die Beeren und Blüten abzuschneiden und diese im Neophytensack zu entsorgen. So verhindern Sie dessen Ausbreitung.

Zugehörige Objekte