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AN Barrierefreiheit

Feuerungskontrollen

Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese überprüfen lassen. Durch die Feuerungskontrolle soll deren schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet werden. Die Kontrolle dient der Luftreinhaltung wie auch der Reduktion des Energieverbrauchs bzw. der Minderung des Ausstosses des klimarelevanten Kohlendioxids, CO2. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.

In Pratteln führen Dominique Vogel und Ronny Wohlgemuth die Feuerungskontrolle durch. Sie melden sich jeweils mit einer Anmeldekarte ein paar Tage im Voraus an und verfügen über einen gültigen Ausweis, den sie auf Verlangen gerne vorweisen.

Falls eine Anlage bei der periodischen Kontrolle oder bei der Stichprobemessung die Grenzwerte nicht erfüllt, muss sie einreguliert, nötigenfalls saniert oder ersetzt werden.

Auskunft erteilt Ihnen der zuständige Feuerungskontrolleur:

Vogel Kaminfeger AG
Kaminfeger & Feuerungskontrolleur
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
CH-4104 Oberwil BL
Tel. +41 61 401 24 49
E-Mail: info@vogel-kaminfeger.ch

Weitere Informationen: Lufthygienamt beider Basel.

Ölheizung

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden periodisch durchgeführt werden.

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden periodisch durchgeführt werden.

Gasheizung

Gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) müssen Gasfeuerungen (bis 1000 kW) alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.

Gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) müssen Gasfeuerungen (bis 1000 kW) alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.