Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden periodisch durchgeführt werden.
Die Gemeinden sind für den Vollzug der entsprechenden Massnahmen verantwortlich.
Ölfeuerungen werden alle 2 Jahre, Gasfeuerungen alle 4 Jahre kontrolliert.
Gebühren für die periodische Kontrolle:
- Einstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50
- Mehrstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 51.80
- Mehrstufige Mehrstoffbrenner: Ordentliche Kontrolle pro Brennstoffart CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 65.20
- Arbeitsgänge wegen unentschuldigter Abwesenheit der Eigentümer pro ¼ Stunde CHF 27.20
- Zusätzliche Aufwendungen pro ¼ Stunde (z.B. bei Abklärungen für die Gemeinde) CHF 27.20
Wird die Kontrolle von einer Servicefirma durchgeführt, fällt folgende Gebühr an: Bearbeitungsgebühr bei Messungen durch Servicefirmen CHF 41.70.
Stichprobenmessungen ohne Beanstandung sind gebührenfrei.
Stichprobenmessungen mit Beanstandung entsprechend obiger Gebühren.
Alle Gebühren zuzüglich Mehrwertsteuer.
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Vogel Kaminfeger AG
Kaminfeger & Feuerungskontrolleur
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
CH-4104 Oberwil BL
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E-Mail: info@vogel-kaminfeger.ch
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