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Periodische Feuerungskontrolle

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden periodisch durchgeführt werden.

Die Gemeinden sind für den Vollzug der entsprechenden Massnahmen verantwortlich.
Ölfeuerungen werden alle 2 Jahre, Gasfeuerungen alle 4 Jahre kontrolliert.

Gebühren für die periodische Kontrolle:

  • Einstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50
  • Mehrstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 51.80
  • Mehrstufige Mehrstoffbrenner: Ordentliche Kontrolle pro Brennstoffart CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 65.20
  • Arbeitsgänge wegen unentschuldigter Abwesenheit der Eigentümer pro ¼ Stunde CHF 27.20
  • Zusätzliche Aufwendungen pro ¼ Stunde (z.B. bei Abklärungen für die Gemeinde) CHF 27.20

Wird die Kontrolle von einer Servicefirma durchgeführt, fällt folgende Gebühr an: Bearbeitungsgebühr bei Messungen durch Servicefirmen CHF 41.70.

Stichprobenmessungen ohne Beanstandung sind gebührenfrei.
Stichprobenmessungen mit Beanstandung entsprechend obiger Gebühren.

Alle Gebühren zuzüglich Mehrwertsteuer.

Kontakt

Vogel Kaminfeger AG
Kaminfeger & Feuerungskontrolleur
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
CH-4104 Oberwil BL

Tel. +41 61 401 24 49

E-Mail: info@vogel-kaminfeger.ch

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