Kopfzeile

AN Barrierefreiheit

Feuerungskontrolle Gasheizung

Gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) müssen Gasfeuerungen (bis 1000 kW) alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.

Unser Feuerungskontrolleur wird sich innerhalb der nächsten drei Heizperioden bei allen Eigentümern melden, deren Anlage letztes Jahr keine Kontrolle der Gasfeuerungsanlage durchgeführt worden ist. 

Bitte informieren Sie den zuständigen Feuerungskontrolleur, falls sich seit der letzten Kontrolle Änderungen ergeben haben, wie zum Beispiel ein Wechsel des Eigentums, der Anlageverantwortlichen oder auch falls Sie keine Öl- oder Gasheizung mehr in Betrieb haben.

Bei weiteren Fragen stehen wir oder unser amtlicher Feuerungskontrolleur, Dominique Vogel, gerne zur Verfügung.

Preise für Feuerungskontrolle

Kontakt

Vogel Kaminfeger AG
Kaminfeger & Feuerungskontrolleur
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
CH-4104 Oberwil BL
Tel. +41 61 401 24 49

E-Mail: info@vogel-kaminfeger.ch

Zugehörige Objekte