Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet Clubs und Bars, die Richtigkeit der erhobenen Besucherdaten zu überprüfen. Die entsprechende Verfügung des Amts für Gesundheit über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ist seit Montag, 6. Juli 2020, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
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