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AN Barrierefreiheit

Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen

Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist dann nötig, wenn Private/Vereine an einem Anlass gegen Entgelt Essen und Getränke verkaufen.

Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus. Die Gesuche sind vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 


Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten in Restaurationsbetrieben sowie für Tombola oder Lottomatch werden vom «Fachbereich Bewilligungen» der Sicherheitsdirektion in Liestal erteilt. Dieses Gesuchsformular kann auf der Homepage des Kantons bezogen werden.

Jugendschutzplakat (Alkohol)

Zugehörige Objekte

Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
2.4.1 Gebührenverordnung 1. Dezember 2022
4.1.1 Polizeireglement 29. Oktober 2018