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AHV/IV-Zweigstelle

Die AHV/IV-Zweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Die Gemeinde Pratteln repräsentiert  die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder. Die AHV/IV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die notwendige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Kontakt

AHV/IV-Zweigstelle
Gemeinde Pratteln
Schlossstrasse 34
4133 Pratteln
Telefon: 061 825 26 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00
Dienstag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag: 09.00 - 14.00 Uhr durchgehend

Weitere Informationen zur AHV, IV und EL finden Sie unter

Zugehörige Objekte