- Ihr werden die jährlichen Amtsberichte des Gemeinderates sowie der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Gemeinde zugewiesen, sofern deren Berichte nicht von anderen Behörden geprüft und genehmigt werden müssen.
- Ihr obliegt die Prüfung der Berichte und die Überwachung der Geschäfte der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten. Sie kann von allen Behörden und Amtsstellen jederzeit Auskünfte einholen.
- Die Geschäftsprüfungskommission erstattet dem Einwohnerrat jeweils innert 6 Monaten Bericht über ihre das abgeschlossene Amtsjahr betreffenden Feststellungen. Im letzten Amtsjahr einer Amtsperiode ist dieser Tätigkeitsbericht dem Einwohnerrat noch vor Legislaturschluss vorzulegen.
- Bei schweren Pflichtverletzungen beantragt sie die Anhebung eines Disziplinarverfahrens.
- Die Wahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums werden durch die Geschäftsprüfungskommission erwahrt.
Kontakt
GeschäftsprüfungskommissionBaslerstrasse 33
Postfach
4133 Pratteln
Tel. 061 825 21 11
maria.burt@gmx.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
---|