Neue Verpackungsverordnung: Änderungen bei der Entsorgung von Kunststoffverpackungen und Getränkekartons

15. Oktober 2026

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die neue Verpackungsverordnung (VerpV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung (VGV). Mit der neuen Regelung ändern sich die Vorgaben für die Entsorgung von Kunststoffverpackungen und Getränkekartons.

Kunststoffverpackungen sowie Getränkekartons wie Tetra Pak dürfen nicht mehr lose bei den Entsorgungsstellen oder Recyclingparks abgegeben werden. Die kostenlose Annahme von losem Verpackungsmaterial entfällt. Für die separate Sammlung müssen die Verpackungen stattdessen in gebührenpflichtigen Sammelsäcken entsorgt werden.

Was gilt bei der wöchentlichen Abfuhr?

Die regulären Sammelfahrzeuge nehmen weiterhin ausschliesslich gelbe Gebührenabfallsäcke, mit Vignetten versehenes Sperrgut sowie Neophytensäcke mit. Plastiksammelsäcke wie beispielsweise der «Recybag» dürfen nicht über die reguläre Abfuhr entsorgt werden.

Weitere Informationen unter sammelsack.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Recybag