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AN Barrierefreiheit

Parkieren

Die Bewirtschaftung der Parkplätze führt zu mehr freien Parkplätzen für Anwohnende, Gewerbe und Kundschaft, zu weniger Suchverkehr im Wohnquartier sowie weniger Externe, die im Wohnquartier parkieren. Von Montag bis Freitag zwischen 19 und 7 Uhr sowie am Wochenende kann zeitlich unbeschränkt auf allen öffentlichen Parkfeldern parkiert werden. Ausgenommen sind speziell gekennzeichnete Gebiete. Während der anderen Zeiten wird die Parkzeit mit Parkkarten, Parkuhren und zeitlich befristeten Parkmöglichkeiten geregelt. Die Parkgebühren können über zwei Parking-Apps bezahlt werden. Sie können im jeweiligen Store kostenlos bezogen werden (Suchwort: Sepp-App oder paybyphone). Für Anwohner, Angestellte, Gewerbe und Besucher, die ihr Auto längere Zeit auf öffentlichem Grund abstellen möchten, bieten wir Parkkarten an.

Übersicht Parkzonen

Parkkarten

Die Gemeinde bietet Parkkarten für Anwohner, Angestellte, Gewerbe und Besucher an.

Die Gemeinde bietet Parkkarten für Anwohner, Angestellte, Gewerbe und Besucher an.

Parkuhren

Die Parkuhren erfordern die Eingabe des Autokennzeichens. Die zulässige Parkzeit variiert je nach Standort zwischen 2 und 24 Stunden. In der Nähe von Restaurants beträgt die Parkdauer in der Regel 5 Stunden, in der Nähe von Geschäften maximal 2 Stunden.

Die Parkuhren erfordern die Eingabe des Autokennzeichens. Die zulässige Parkzeit variiert je nach Standort zwischen 2 und 24 Stunden. In der Nähe von Restaurants beträgt die Parkdauer in der Regel 5 Stunden, in der Nähe von Geschäften maximal 2 Stunden.

Fragen und Antworten

Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen zusammengestellt. 

Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen zusammengestellt.