Im Kanton Basel-Landschaft ist für das kantonale Baugesuchswesen das Bauinspektorat BL in Liestal zuständig.
Dieses erteilt gemäss § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Baubewilligungen für:
- Neue Bauten, die Erweiterung oder Abänderung bestehender Bauten und Bauteile sowie für alle baulichen Anlagen über oder unter der Erde
- Die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung
- Deponien, Ablagerungsplätze, Materialgruben und Steinbrüche
- Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie bauliche Anlagen, die dem Lärmschutz dienen
- Einfriedigungen, sofern die Gemeinden sie unter die Baubewilligungspflicht stellen
- Die Errichtung von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen
- Aussenantennenanlagen
- Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen und anderen Schon- resp. Schutzzonen
- Solaranlagen gemäss § 104b RBG*
*Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen.
Kontakt
Gartenstrasse 13
4133 Pratteln
Tel. 061 825 23 11
Fax 061 825 23 21
bau@pratteln.ch
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt | 061 825 23 11 | bau@pratteln.ch |