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Ordentliches Baugesuch

Im Kanton Basel-Landschaft ist für das kantonale Baugesuchswesen das Bauinspektorat BL in Liestal zuständig.

 

Dieses erteilt gemäss § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Baubewilligungen für:

  • Neue Bauten, die Erweiterung oder Abänderung bestehender Bauten und Bauteile sowie für alle baulichen Anlagen über oder unter der Erde
  • Die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung
  • Deponien, Ablagerungsplätze, Materialgruben und Steinbrüche
  • Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie bauliche Anlagen, die dem Lärmschutz dienen
  • Einfriedigungen, sofern die Gemeinden sie unter die Baubewilligungspflicht stellen
  • Die Errichtung von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen
  • Aussenantennenanlagen
  • Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen und anderen Schon- resp. Schutzzonen
  • Solaranlagen gemäss § 104b RBG*

*Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen.

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