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Kantonale und kommunale Baugesuche

Bauten und Anlagen benötigen ein kantonales Baugesuch oder ein Kleinbaugesuch. Hier erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns oder dem kantonalen Bauinspektorat auf. Wir beraten Sie gerne.

Ein kantonales Baugesuch brauchen Sie für grössere Vorhaben wie Neubauten, Aufstockungen, Wintergärten oder auch die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten, sowie dem Rückbau von Bauten und Bauteilen gemäss §120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes. Zuständigkeit: Kantonales Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal

Die Wegleitung Baugesuch des Kantons informiert über die wichtigsten Vorgaben, die bei der Eingabe eines Baugesuches zu beachten sind. Um ein flüssiges Verfahren zu ermöglichen, empfehlen wir die frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachstellen.

Kleinere Projekte wie Gartenhäuschen oder Geräteschuppen bis 12m2 Grundfläche gemäss §92 RBV, Wasser- oder Kanalisationsanschlüsse, Reklamegesuche oder ein Sichtschutz zur Strasse (z. B. Zäune oder Mauern) werden von der Gemeinde bewilligt. Solaranlagen sind in Bau- und Landwirtschaftszonen meistens bewilligungsfrei, aber meldepflichtig (mindestens 30 Tage vor Baubeginn beim Bauinspektorat BL). Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen in der Kernzone. Diese müssen genügend angepasst ein (§104b RBG).

 

 

Kommunale Grundlagen

Die reglementarischen Vorgaben der Gemeinde wie Bauvorschriften, Verordnungen und Zonenpläne finden Sie in der Gesetzessammlung der Gemeinde zum Bauwesen.

Für die Amtliche Vermessung, das Leitungskataster und die Situationspläne der Gemeinde Pratteln ist Jermann Ingenieure und Geometer AG in Arlesheim zuständig.

Baubewilligungsverfahren

Tel. 061 825 21 51 claudia.visa@pratteln.ch / amelie.schmechel-wortmann@pratteln.ch Wir beraten Sie vor der Einreichung eines Baugesuches an den Kanton (Bauinspektorat BL) oder bei…

Tel. 061 825 21 51

claudia.visa@pratteln.ch / amelie.schmechel-wortmann@pratteln.ch

Wir beraten Sie vor der Einreichung eines Baugesuches an den Kanton (Bauinspektorat BL) oder bei einem Kleinbaugesuch einer Bauanzeige (bis 12 m2 und 2.5 m Höhe) an die Gemeinde. Wir beantworten gerne Ihre Fragen betreffend kommunale Zonenvorschriften und Bau- und Strassenlinien.
 

Öffnungszeiten / Auskünfte Baugesuche
Montag 09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
Dienstag 09.00 - 12.00 / geschlossen
Mittwoch geschlossen / 13.30 - 18.00
Donnerstag 09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
Freitag 09.00 - 14.00 durchgehend

 

Öffnungszeiten Bauverwaltung

Öffnungszeiten Schalter / Sekretariat Mo  09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Di    09.00 - 12.00 / geschlossen Mi   geschlossen / 13.30 - 18.00 Do  09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Fr  …

Öffnungszeiten Schalter / Sekretariat

Mo  09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
Di    09.00 - 12.00 / geschlossen
Mi   geschlossen / 13.30 - 18.00
Do  09.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
Fr   09.00 - 14.00 durchgehend

Zur Einsicht von Plänen und Auflagen bei Baugesuchen und Quartierplänen, muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Die Bauverwaltung befindet sich an der Gartenstrasse 13.

Zugehörige Objekte