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AN Barrierefreiheit

Zonenvorschriften Siedlung

Die Zonenvorschriften Siedlung bestehen aus dem Zonenplan Siedlung und dem dazugehörigen Zonenreglement. Sie bestimmen, wie der Boden innerhalb des Baugebietes genutzt werden darf.

Für alle Bereiche ausserhalb der Kernzone gilt das Zonenreglement Siedlung. In der Kernzone selbst gelten die speziellen Bestimmungen des Zonenreglements Siedlung Dorfkern.

Jedes Grundstück ist einer bestimmten Nutzungszone zugeordnet. Damit werden Zweck und Ausmass der Nutzung für jede einzelne Parzelle klar festgelegt.

Die Nutzungsplanung verfolgt zwei Hauptziele:

  1. die klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten,
  2. eine haushälterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Entwicklung der Siedlung

Quartierplanung

Mit einer Quartierplanung wird festgelegt, wie ein grösseres Areal sinnvoll bebaut oder erneuert werden soll. Ziel ist eine Überbauung, die städtebaulich, architektonisch und ökologisch durchdacht ist, sich gut in die Umgebung einfügt und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.

Eine Quartierplanung kann sowohl für unbebaute Flächen als auch für bestehende Quartiere eingesetzt werden. Dabei ist es möglich, von den bestehenden Zonenvorschriften abzuweichen. Das Verfahren entspricht demjenigen zur Festlegung der Zonenvorschriften.

Von einer Quartierplanung profitieren alle:

  • Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, weil sie ihre Parzellen intensiver nutzen können

  • die Gemeinde, weil durch eine sorgfältige Planung die Qualität von Bauten, Freiräumen und Bereichen wie Umwelt, Energie oder Verkehr verbessert wird.