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Steuern

Natürliche Personen

Als Gemeindesteuer werden 58.5% der Staatssteuer erhoben, damit liegt Pratteln knapp unter dem kantonalen Durchschnitt.

Der Feuerwehrpflichtersatz (21- bis 40-Jährige) beträgt 10% der Gemeindesteuer, Minimalbetrag CHF 60.

Gemeinde 2020 2021 2022 2023 2024
Einwohnergemeinde 58.5% 58.5% 58.5% 58.5% 58.5%
Vergütungszins 0.0% 0.2% 0.2% 0.25% 0.8%
Verzugszins 6% 6% 5% 5% 5%

Juristische Personen

Der Ertragssteuerfuss beträgt 55% der Staatssteuer.
Der Kapitalsteuerfuss beträgt 55% der Staatssteuer.
 

Kirchen

Evangelisch-reformierte Kirche: Der Steuerbetrag wird vom steuerbaren Einkommen mit 0.66% und vom steuerbaren Vermögen mit 0.066% berechnet. Abzug pro Kind: CHF 75.

Römisch-katholische Kirche: Der Steuerbetrag wird mit 7.5% von der Staatssteuer berechnet.

Christkatholische Kirche: Der Steuerbetrag wird vom steuerbaren Einkommen mit 0.7% und vom steuerbaren Vermögen mit 0.10% berechnet. Abzug pro Kind: CHF 60.

Steuern Fristerstreckung

Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht jeweils bis zum 31. März, bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal, einreichen und NICHT bei der Ge…

Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht jeweils bis zum 31. März, bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal, einreichen und NICHT bei der Gemeindeverwaltung.

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, stellen Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt. Für Auskünfte über geleistete oder …

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung:

Steuerverwaltung — baselland.ch

 

Steuerzahlungen

Der Steuerbetrag ist bis 30. September des Steuerjahres zu bezahlen. Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine mit QR-Code…

Der Steuerbetrag ist bis 30. September des Steuerjahres zu bezahlen.

Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine mit QR-Code. Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder via E-Mail finanzen@pratteln.ch bestellen.

Zahlungskonditionen

Auf Zahlungen, die vor dem 30. September des Steuerjahres eingehen, wird ein Vergütungszins gewährt.

Auf Steuerbeträge, die erst nach der Fälligkeit bezahlt werden, wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt. Der Verzugszins entfällt, wenn der geforderte Steuerbetrag bis zur Fälligkeit (gemäss Vermerk auf der Rechnung) bezahlt wird.
Die Fälligkeit wird durch Ergreifung eines Rechtsmittels nicht hinausgeschoben.
Die Guthaben zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden den Steuern des folgenden Jahres gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.

Rechtsmittel

Für die Gemeindesteuern ist die Staatssteuereinschätzung massgebend.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach Erhalt der kantonalen Veranlagung schriftlich und begründet an die Kantonale Steuerverwaltung, 4410 Liestal, zu richten. Der daraus resultierende Entscheid ist auch für die Gemeindesteuern verbindlich.

Einsprachen gegen die Kirchensteuern sind direkt an den entsprechenden Kirchgemeinderat zu richten.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt