Wahllokal: Ab 1. Januar 2027 angepasste Öffnungszeiten
Seit der Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs- und Wahltag möglich, in casu bis Sonntag, 9.59 Uhr. Seither hat die Zahl der persönlichen Stimmabgabe am Samstag markant abgenommen. Das Wahllokal soll daher künftig nur noch am Sonntag geöffnet sein. Für das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung gelten ab 1. Januar 2027 folgende Öffnungszeiten: Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr. Die Präsidien der Wahlbüros begrüssen diese Einschränkung.