Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen

Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist dann nötig, wenn Private/Vereine an einem Anlass gegen Entgelt Essen und Getränke verkaufen.

Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus. Die Gesuche sind vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 


Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten in Restaurationsbetrieben sowie für Tombola oder Lottomatch werden vom «Fachbereich Bewilligungen» der Sicherheitsdirektion in Liestal erteilt. Dieses Gesuchsformular kann auf der Homepage des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bezogen werden.

DatumName Download
Nummer Name Inkrafttreten
2.4.1 Gebührenverordnung 1. Dezember 2025
4.1.1 Polizeireglement 1. Februar 2018