- Verkehrssicherheit (Kontrollen des ruhenden und rollenden Verkehrs, Parkplatzbewirtschaftung,
- Signalisationen und Markierungen)
- Öffentliche Sicherheit (Sachbeschädigungen, Vandalismus, Streitigkeiten und Ruhestörung)
- Flurpolizei (Natur- und Umweltschutz)
- Bewilligungen (Bearbeitung und Kontrolle der Wirtschafts- und Gelegenheitspatente, Ausstellen von
- Veranstaltungs- und Ausnahmebewilligungen)
- Hundewesen und Tierschutz
- Information, Prävention und Beratung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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1.1.2 | Verwaltungs- und Organisationsreglement | 1. Juli 2024 |
1.5.1 | Archivierungsverordnung | 1. August 2016 |
2.4.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2025 |
3.9.1 | Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen | 1. September 2023 |
4.1.1 | Polizeireglement | 29. Oktober 2018 |
4.1.2 | Benützungs- und Gebührenordnung für Fahrende | 1. Oktober 2006 |
4.1.3 | Reglement über die Hundehaltung | 28. Juni 2021 |
4.1.4 | Parkierungsreglement | 1. Dezember 2020 |
4.1.4.1 | Parkierungsverordnung | 1. Januar 2024 |
4.1.5 | Verordnung über die temporäre Plakatierung | 1. Januar 2023 |
4.2.1 | Bevölkerungsschutzreglement | 1. Januar 2025 |
7.1.1 | Marktverordnung der Gemeinde Pratteln | 1. Oktober 2006 |
Frage |
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Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen mit Parkuhren). |
Nein, die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen ausgestellt. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. |
Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. |
Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. |
Ja, wenn keine privaten Parkplätze zur Verfügung stehen. |
Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. |
Ja, zum Beispiel innerhalb der Familie oder Partnerschaften. |
Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |