Kontakt
Abteilung Dienste und SicherheitBaslerstrasse 33
4133 Pratteln
Tel. 061 825 21 11
Fax 061 825 21 01
sicherheit@pratteln.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Frage |
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Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen mit Parkuhren). |
Nein, die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen ausgestellt. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. |
Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. |
Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. |
Ja, wenn keine privaten Parkplätze zur Verfügung stehen. |
Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. |
Ja, zum Beispiel innerhalb der Familie oder Partnerschaften. |
Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |