Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neugeborenen Kindes?

Die Einwohnerdienste erhalten die Geburtsmitteilungen automatisch vom zuständigen Zivilstandsamt. Vorausgesetzt, Sie haben alle notwendigen Unterlagen an das Spital oder das zuständige Zivilstandsamt eingereicht. Die Einwohnerdienste melden das neugeborene Kind nach Erhalt der Geburtsmitteilung im Einwohnerregister an. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich eine Meldung an das Amt für Migration BL gemacht.

Bestellung von GeburtsscheinenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (schweizerische und internationale)

Freischaffende HebammenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Erwerbstätige oder selbständige Frauen haben grundsätzlich während 14 Wochen Anspruch auf den Erwerbsersatz bei Mutterschaft von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt.
MutterschaftsentschädigungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Stillgeld: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Geburtshaus TagmondExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.