Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindepolizei | 061 825 22 45 | polizei@pratteln.ch |
Frage |
---|
Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen, welche mit Parkuhren betrieben werden). |
Nein. Ein Fahrzeug muss auf eine Halter- oder Lenkeradresse in Pratteln eingelöst sein, damit eine Anwohnerparkkarte bezogen werden kann. |
Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. |
Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. |
Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. |
In begründeten Fällen Ja (Ehepartner, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Kinder etc.). |
Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |
Ja. Die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen und pro Fahrzeug ausgestellt. Für zusätzliche Fahrzeuge erhalten Sie Duplikate. Melden Sie sich bei der Gemeindepolizei. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. |